Auch wenn die EEG-Vergütung wegfällt – der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren neue Förderungen Steuervorteile für PV-Anlage geschaffen, die Besitzern von PV-Anlagen finanziell zugutekommen. Hier die wichtigsten Förderungen Steuervorteile PV-Anlage 2025 für private Solarbetreiber:
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0 % Mehrwertsteuer auf Solar-Anlagen und Speicher: Seit 1. Januar 2023 gilt in Deutschland ein Nullsteuersatz auf die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen (inkl. wesentlicher Komponenten wie Wechselrichter, Batteriespeicher) bei Wohnhäusern. Das heißt, wenn Sie jetzt in eine Erweiterung, einen neuen Speicher oder eine komplett neue PV-Anlage investieren, fällt keine 19 % Umsatzsteuer an – Sie sparen sofort fast ein Fünftel der Kosten. Dieser Nullsteuersatz ist unbefristet und gilt auch für die Erweiterung bestehender PV-Anlagen. (Achtung: Für rein getrennte Arbeiten, die mit PV nichts zu tun haben – z. B. Dachsanierung ohne PV – gilt er nicht.) Für ältere Bestandsanlagen, die vor 2023 gekauft wurden, greift die Neuregelung zwar nicht rückwirkend. Aber viele Alt-Betreiber hatten ohnehin die Kleinunternehmerregelung genutzt oder sind nach 5 Jahren aus der Umsatzsteuerpflicht herausgewechselt. Unterm Strich ist die neue 0 %-Regel ein großer Vorteil für alle Neuanschaffungen rund um Ihre PV-Anlage ab 2023.
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Steuerfreie Einspeise-Einnahmen: Ebenfalls seit 2022/2023 gilt: Erträge aus kleineren PV-Anlagen sind einkommensteuerfrei. Konkret müssen Sie für Anlagen bis 30 kWp (auf Einfamilienhäusern) keine Einkünfte mehr versteuern. Die früher notwendige Gewinnermittlung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) entfällt in diesen Fällen komplett. Das heißt, wenn Sie Strom ins Netz verkaufen oder Einspeisevergütungen erhalten, können Sie diese brutto für netto behalten, solange Ihre Anlage unter 30 kW bleibt. Diese Regel gilt für neue und alte Anlagen gleichermaßen – ein enormer Bürokratieabbau für Betreiber. Auch die Gewerbesteuerpflicht ist abgeschafft worden (bis 30 kW, früher 10 kW). Fazit: Ihre PV-Anlage läuft ab sofort quasi als Hobby oder Liebhaberei, ohne Finanzamtsaufwand und ohne steuerliche Nachteile. Für Sie bedeutet das: Jeder Euro, den Sie durch Stromverkauf oder -einsparung gewinnen, bleibt in Ihrer Tasche.
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Regionale Förderprogramme: Während es auf Bundesebene (neben dem EEG und Steuererleichterungen) derzeit vor allem als Förderungen & Steuervorteile PV-Anlage 2025 günstige Kredite (z. B. KfW-Programme für PV-Anlagen und Batteriespeicher) gibt, lohnt ein Blick auf regionale Förderungen. In einigen Bundesländern und Kommunen gab/gibt es Zuschüsse für Stromspeicher oder Photovoltaik. Beispielsweise förderte Schleswig-Holstein in der Vergangenheit private Heimspeicher mit pauschalen Beträgen pro kWh Kapazität, jedoch sind diese Programme oft schnell vergriffen oder zeitlich begrenzt. Stand Ende 2024 gab es in SH kein landesweites Zuschussprogramm für private PV-Anlagen mehr, dafür aber verstärkt Initiativen für kommunale Klimazuschüsse oder spezielle Programme für Unternehmen. Unser Tipp: Informieren Sie sich vor einer Investition bei Ihrer Stadt oder im Kreis Schleswig-Flensburg, ob es aktuell Fördermittel gibt – manchmal werden neue Töpfe aufgelegt. Ansonsten stellen die KfW-Kredite (etwa Programm 270 für erneuerbare Energien) eine Möglichkeit dar, zinsgünstig zu finanzieren.
Zusätzlich gilt: Wenn Sie durch die Umrüstung auf Eigenverbrauch Überschusstrom einspeisen, stehen Ihnen natürlich weiterhin 20 Jahre Einspeisevergütung für einen eventuellen Neuzubau zu – aber bei Altanlagen bleibt es bei der marktpreisabhängigen Vergütung. Immerhin: Durch die Steuerbefreiung fällt der geringe Verdienst nicht noch dem Fiskus zum Opfer. Und jede Kilowattstunde, die Sie dank Speicher oder Optimierung zusätzlich selbst verbrauchen, bringt Ihnen den Gegenwert des Stromtarifs, völlig steuerfrei und abgabenfrei.
Unterm Strich ist der Weiterbetrieb einer Ü20-PV-Anlage heute attraktiver als noch vor ein paar Jahren, dank Wegfall von Steuerlasten und Wegfall der Mehrwertsteuer auf Investitionen. Das erhöht die Rendite jeder eingesparten oder eingespeisten Kilowattstunde.
Lohnt sich eine Umrüstung? Beispielrechnung für Norddeutschland
Zum Abschluss betrachten wir ein konkretes Rechenbeispiel, das die Wirtschaftlichkeit einer Umstellung auf Eigenverbrauch verdeutlicht – gerade in unserer Region Norddeutschland (Raum Kappeln). Stellen wir uns vor:
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Ausgangslage: Eine 20 Jahre alte PV-Anlage, Leistung 5 kWp, auf einem Einfamilienhaus. Der jährliche Solarertrag liegt (wegen Degradation und der norddeutschen Sonne) bei rund 4.250 kWh (~850 kWh/kWp). Der Haushalt verbraucht ebenfalls etwa 4.250 kWh Strom pro Jahr. Die EEG-Vergütung ist ausgelaufen, bisher war es eine Volleinspeise-Anlage.
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Variante A – Weiter als Volleinspeisung: Die Anlage speist alle ~4.250 kWh ins Netz. Dafür erhält der Betreiber z. B. 5 Ct/kWh Vergütung, macht rund 213 € Erlös im Jahr. Den kompletten Hausstrom (4.250 kWh) muss er aus dem Netz beziehen, zum Tarif von z. B. 30 Ct/kWh = 1.275 € Kosten pro Jahr. Saldo: Der Haushalt zahlt effektiv 1.275 € – 213 € = 1.062 € pro Jahr für Strom (Netzkosten minus PV-Einnahmen). Außerdem verschenkt er faktisch den sauberen Solarstrom ans Netz und kauft ihn teuer zurück.
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Variante B – Umstellung auf Eigenverbrauch: Die Anlage wird auf Überschusseinspeisung umgerüstet. Nehmen wir an, 50 % Eigenverbrauch sind erreichbar (durch etwas Lastverlagerung oder einen kleinen Speicher) – also ~2.125 kWh selbst genutzt, ~2.125 kWh Überschuss eingespeist. Die Einspeisevergütung bringt ~106 € (2.125 kWh × 0,05 €). Wichtiger aber: Die selbst verbrauchten 2.125 kWh muss der Haushalt nicht vom Versorger kaufen und spart somit rund 638 € (bei 0,30 €/kWh Strompreis). Für den restlichen Netzbezug von 2.125 kWh zahlt er noch 638 €. Saldo: Kosten 638 € – Vergütung 106 € = 532 € effektive Stromausgaben pro Jahr.
Der Vergleich zeigt, dass Variante B gut 500 € günstiger pro Jahr ist als Variante A. Selbst wenn man Wartungskosten oder die einmaligen Umbaukosten berücksichtigt, bleibt eine mehr als dreistellige Ersparnis jährlich. Die Rentabilität der Umrüstung ist damit gegeben – statt weiterhin über 1.000 € pro Jahr für Strom auszugeben, halbiert der Anlagenbetreiber seine Energiekosten nahezu. In ~2 Jahren hat sich die Investition von z. B. 200 € für den Zählerumbau schon bezahlt gemacht.
Natürlich hängt die genaue Rechnung von Ihren Bedingungen ab: Eigenheim mit Wärmepumpe oder E-Auto? – Dann können Sie vermutlich noch weit mehr Solarstrom selbst nutzen (Eigenverbrauch >70 %) und die Ersparnis steigt entsprechend. Sehr geringe Verbräuche im Haushalt? – Dann speisen Sie mehr zum geringeren Tarif ein, was die Wirtschaftlichkeit etwas drückt. Es kommt also auf den Einzelfall an. Doch generell gilt: Die Kombination aus Wegfall der EEG-Vergütung, hohen Strompreisen und steuerlichen Erleichterungen macht den Eigenverbrauch zur besten Option für Ü20-Anlagen. Selbst die Verbraucherzentrale kommt zum Schluss, dass eine Eigenverbrauchsumstellung sich in vielen Fällen spürbar lohnen kann – insbesondere, wenn man die Anlage noch weitere 10 Jahre oder länger betreiben will.
Ihre Photovoltaikanlage hat Ihnen 20 Jahre treu gedient – jetzt beginnt ein neues Kapitel. Mit den richtigen Anpassungen können Sie auch in den nächsten Jahrzehnten von ihr profitieren mit den neuen Förderungen Steuervorteile PV-Anlage 2025. Eigenverbrauch maximieren, Technik optimieren und Fördervorteile mitnehmen lautet die Devise. Lassen Sie sich am besten individuell beraten, welche Lösung für Sie die beste ist.
Elektrohaus Mehlby unterstützt Sie gerne dabei, Ihre alte PV-Anlage fit für die Zukunft zu machen. Als regionaler Fachbetrieb bieten wir Ihnen einen kostenlosen Kostenvoranschlag für die Umrüstung inklusive einer detaillierten Rentabilitätsrechnung für Ihr Szenario. Zusätzlich erhalten Sie bei uns einen vergünstigten Thermografie-Check, um den Zustand Ihrer Module zu überprüfen – damit Sie schwarz auf weiß sehen, wo Optimierungspotenzial besteht.
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