Viele Besitzer älterer Solaranlagen stehen 2025 vor einer wichtigen Entscheidung: Nach 20 Jahren läuft die einst garantierte Einspeisevergütung aus. Was bedeutet das für Ihre Photovoltaik-Anlage – stilllegen, umrüsten oder einfach weiterlaufen lassen? In diesem Artikel beleuchten wir die Optionen und zeigen, warum Eigenverbrauch jetzt meist lukrativer ist als das Einspeisen ins Netz. Außerdem erfahren Sie, welche technischen Anpassungen nötig sind, wie eine Thermografie-Prüfung versteckte Mängel aufdeckt und welche Förderungen oder steuerlichen Vorteile (z. B. 0 % MwSt) Sie 2025 nutzen können. Lesen Sie weiter, um das Beste aus Ihrer über 20 Jahre alten PV-Anlage herauszuholen – speziell im Raum Kappeln und Umgebung!
Warum endet die Einspeisevergütung nach 20 Jahren?
Eine alte Photovoltaik-Anlage auf einem Hausdach – nach 20 Jahren läuft die ursprünglich garantierte Einspeisevergütung (EEG) aus.
Die Einspeisevergütung für Solarstrom wurde in Deutschland mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ab 2000 eingeführt, um Investoren 20 Jahre lang feste Einnahmen zu garantieren. Nach Ablauf dieser 20 Jahre (plus dem Inbetriebnahmejahr) endet der Anspruch auf die feste Vergütung. Für die ersten PV-Pioniere von 2000 geschah das bereits Ende 2020, und seitdem erreichen jedes Jahr weitere Anlagen ihr „EEG-Ende“. Wenn Ihre Anlage z. B. 2004 ans Netz ging, lief die EEG-Förderung zum 31. Dezember 2024 aus.
Was passiert danach? Zum Glück müssen Alt-Anlagen nicht abgeschaltet werden. Die Netzbetreiber sind weiterhin verpflichtet, den Solarstrom abzunehmen und eine Anschlussvergütung zu zahlen. Diese ist allerdings nicht mehr fix, sondern richtet sich nach dem Börsenstrompreis, dem sogenannten Jahresmarktwert Solar. In der Praxis bewegt sich die Vergütung meist um lediglich 3 bis 8 Cent pro kWh – erheblich weniger als die alten Fördersätze von damals (~50 Ct/kWh und mehr) und auch ohne langfristige Garantie. Beispielsweise lag der Jahresmarktwert 2024 bei rund 4,6 Ct/kWh. Zwar gibt es per Gesetz eine Obergrenze von 10 Ct/kWh, doch dieser Wert wird selten erreicht. Zudem ziehen Netzbetreiber eine Vermarktungspauschale ab (ca. 1,8 Ct, mit Smart Meter nur ~0,9 Ct). Kurz gesagt: Nach 20 Jahren sinkt Ihre Einspeisevergütung drastisch, im Schnitt auf nur ein paar Cent pro Kilowattstunde.
Die gute Nachricht: Durch politische Beschlüsse wurde die Weiterbetriebsperspektive verbessert. Ursprünglich waren die Übergangsregelungen für Ü20-Anlagen bis 2027 befristet, doch mit dem „Solarpaket I“ der Bundesregierung wurde die Abnahme- und Vergütungspflicht bis Ende 2032 verlängert. Sie haben also Planungssicherheit für den Weiterbetrieb Ihrer Anlage – allerdings zu deutlich geringeren Konditionen als früher.
Welche Optionen haben Besitzer alter PV-Anlagen ab 2025?
Steht Ihre PV-Anlage vor oder nach dem 20. Betriebsjahr, haben Sie mehrere Möglichkeiten, wie es weitergeht. Die wichtigsten Optionen für Ü20-Anlagen sind:
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Weiter wie bisher (Volleinspeisung): Sie können Ihre Anlage unverändert weiter betreiben und den gesamten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen. In diesem Fall erhalten Sie automatisch die oben genannte Anschlussvergütung vom Netzbetreiber. Diese Option erfordert keine Investition, wirft aber – wie gezeigt – nur sehr geringe Erlöse (typisch wenige Cent pro kWh) ab. Ein kleiner jährlicher Gewinn ist damit allenfalls möglich, wenn Ihre Anlage groß genug ist und die Betriebskosten niedrig sind. Doch im Vergleich zu anderen Optionen bleibt der Ertrag bescheiden.
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Umstellen auf Eigenverbrauch (Überschusseinspeisung): Statt alle Energie zu verkaufen, können Sie Ihren selbst erzeugten Solarstrom künftig primär im eigenen Haus nutzen und nur den Überschuss einspeisen. Diese sogenannte Teileinspeisung kann wirtschaftlich attraktiv sein, da Sie sich damit teuren Netzstrom sparen (siehe nächster Abschnitt). Allerdings erfordert die Umrüstung auf Eigenverbrauch einige technische Anpassungen und Abstimmungen mit dem Netzbetreiber – und damit verbunden einmalige Kosten. Ob sich das in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie rechnen (weiter unten behandeln wir eine Beispielrechnung). Für viele Betreiber ist der Eigenverbrauch aber heute die bevorzugte Option.
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Anlage erweitern oder erneuern (Repowering): Nach 20 Jahren sind die Module technisch überholt – moderne PV-Module liefern auf gleicher Fläche oft doppelte Leistung. Sie können überlegen, Ihre Alt-Anlage durch eine neue, effizientere Anlage zu ersetzen oder zu erweitern. Beim kompletten Repowering würden die alten Module demontiert und durch neue ersetzt, wodurch Sie wieder 20 Jahre Anspruch auf aktuelle EEG-Vergütung hätten (aktuell um 8–13 Ct/kWh je nach Anlagentyp) – oder Sie dimensionieren neu für maximalen Eigenverbrauch. Auch die Nachrüstung eines Speichers fällt in diese Kategorie. Repowering ist mit höheren Investitionen verbunden, kann sich aber lohnen, wenn z. B. Ihre Anlage stark degradiert ist oder Sie die Gelegenheit nutzen möchten, mehr Leistung aufs Dach zu bringen. Lassen Sie sich dazu unbedingt von einem Fachbetrieb beraten, der den Zustand der Anlage beurteilt und Optionen kalkuliert.
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Weiterbetrieb unrentabel – Anlage stilllegen: Die letzte Möglichkeit ist der Rückbau der PV-Anlage, also Abbau und Entsorgung. Das kommt jedoch nur infrage, wenn Ihre Module oder der Wechselrichter so defekt oder leistungsschwach sind, dass sich weder Eigenverbrauch noch Repowering rechnen. In der Regel haben Solarmodule eine Lebensdauer von 30 Jahren und mehr, weshalb man sie nicht vorschnell vom Dach holen sollte. Tipp: Vor einer endgültigen Entscheidung lohnt sich in jedem Fall ein Anlagencheck durch einen Experten, um den Zustand und die Restleistung einschätzen zu lassen. Oft lässt sich eine ältere Anlage mit kleineren Reparaturen oder dem Tausch einzelner Komponenten noch viele Jahre wirtschaftlich betreiben.
Hinweis: Wenn Sie von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch wechseln oder Ihre Anlage technisch verändern, informieren Sie Ihren Netzbetreiber frühzeitig. Eine Elektrofachkraft muss ggf. den Zähler tauschen und die Einspeisung im Schaltschrank umbauen. Auch Änderungen im Marktstammdatenregister (z. B. Wechsel der Betriebsart) sind vom Betreiber einzutragen. Ihr Solarteur oder Energieberater unterstützt Sie dabei.